Wichtige Reisehinweise
1. Änderungs- und Preisvorbehalt:
Änderungen des Prospekts/Katalogs bzw. der Reiseausschreibung (Unterkunft, Routen; Programme, Zusatzleistungen etc.) vor Vertragsschluss bleiben vorbehalten, sofern bei der betreffenden Reiseausschreibung ein entsprechender, näher konkretisierter Änderungsvorbehalt angeführt ist.
Ferner behalten wir uns Preisanpassungen insbesondere aus folgenden Gründen vor:
1. aufgrund einer Erhöhung der Beförderungskosten, der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren, oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse nach Veröffentlichung des Prospekts,
2. wenn die vom Kunden gewünschte und im Prospekt ausgeschriebene Pauschalreise nur durch den Einkauf zusätzlicher Kontingente nach Veröffentlichung des Prospektes verfügbar ist.
2. Mindestteilnehmerzahl:
Oftmals ist in unseren Reiseausschreibungen eine Mindestteilnehmerzahl festgelegt. Bei Nichterreichen der erforderlichen Mindestteilnehmerzahl sind wir berechtigt bis zu 2 Wochen vor Reiseantritt die Reise abzusagen. In jedem Fall sind wir verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzungen für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten.
3. Mängelanzeige, Ausschluss- und Verjährungsfrist:
Des Weiteren weisen wir Sie auf die Ziffern 14. und 16. unserer Allgemeinen Reisebedingungen hin (Mängelanzeige bei Reisemängeln, Erforderlichkeit einer angemessenen Frist vor Kündigung, Ausschlussfrist für die Geltendmachung von Ansprüchen nach Reiseende und die Verjährungsfrist).
4. Versicherungen:
Überwiegend ist bei unseren ausgeschriebenen Reisen die Reiserücktrittversicherung bereits enthalten. Sollte diese einmal nicht inklusive sein, empfehlen wir Ihnen den Abschluss einer Reiserücktrittskostenkostenversicherung sowie einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit bei dem Versicherer Europäische Reiseversicherung. Wir informieren Sie gerne.